Rückhalt an Grundstücken

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In ++SYSTEMS haben Sie die Möglichkeit automatisch Rückhaltevolumen auf den angeschlossenen Flächen zu generieren. Dies ermöglicht einen schnellen Modellaufbau von Zisternen und das setzen einer beschränkten Einleitungsmengen von den ausgewählten Flächen.


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Um den Rückhalt und die Drosselung auf dem Grundstück zu modellieren wurde die Funktion „Rückhaltung abbilden“ im Menü Einzugsgebiete implementiert. Dabei wird ein Sonderbauwerk vom Typ 62 mit den dafür benötigten Haltungen und Schächten angelegt.

Mögliche Fallbeispiele

Der Einleiter in das Kanalsystem wird verpflichtet auf dem Grundstück Rückhaltevolumen bereitzustellen und nur mit einem beschränkten Abfluss einzuleiten.

  • Fall1: Der beschränkte Abfluss gilt durchgängig, ist das Rückhaltevolumen gefüllt kommt es zu Rückstau auf das Grundstück (SBW Typ 61).
  • Fall2: Der beschränkte Abfluss gilt bis das Rückhaltevolumen gefüllt ist, danach wird die Drossel überströmt (SBW Typ 62).

Es gibt dabei 2 Szenarien:

1.Noch nicht zugeordnete Einzugsgebiete über die Rückhaltestruktur in den Anfangs- oder Endschacht der nächstgelegenen Haltung einzuleiten. 2.Bereits einer Haltung zugewiesene Flächen abkoppeln und über die Rückhaltestruktur wieder anbinden.

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In beiden Fällen lässt sich die Funktion auf markierte Einzugsgebiete beschränken, betrifft dies ja in der Regel nicht alle Flächen. Da die Rückhaltestruktur an einen Schacht angeschlossen werden muss ist dies der Endschacht der nächstgelegenen Haltung, optional kann auch der Anfangsschacht gewählt werden

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Eine Fläche pro Haltung, angeschlossen an den Endschacht der nächstgelegenen RW-Haltung

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Es öffnet sich der Einstellungsdialog für die Rückhaltemaßnahmen:

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Nach erstellen dieses Netzteiles wir automatisch die topologische Sortierung aufgerufen.

Da an einem Schacht nicht mehr als 9 Haltungen angeschlossen werden dürfen, Zu.- und Abflusshaltungen in Summe, werden in solchen Fällen zusätzliche Hilfsknoten erstellt. Es entsteht eine Netzstruktur für die Rückhaltebauwerke:

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Beispiel 1: Flächen vorher nicht zugeordnet